Der hat von mir abgeschrieben!!! Boostyourfilm und Plagiate

Eine der meistgestellten Fragen an uns: Schützen wir Deine Rechte als Autor eines Manuskripts? Und wie kannst Du Plagiate verhindern?

 

intellectual property

Boostyourfilm geht es um Öffentlichkeit. Wir wollen Dein Manuskript bekannt machen und so die Chance erhöhen, dass daraus ein Film wird. Leider können wir dabei nicht gleichzeitig Dein Manuskript schützen. Aber es gibt Möglichkeiten, wie Du das Risiko vermindern kannst und im ungünstigsten Fall etwas in der Hand hast, um Deine Rechte als Autor zu wahren.

Einer der wichtigsten Ratschläge: Beweise, dass Dein Manukskript schon vor Veröffentlichung auf Boostyourfilm existiert hat. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Zunächst greift die sogenannte Urhebervermutung, erklärt der Münchner Anwalt für Urheberrecht, Maximilian Greger. Diese besagt, dass Derjenige, dessen Name auf einem Manuskript steht, solange als Urheber des Werkes angesehen wird, bis das Gegenteil bewiesen wird. Das Recht ist hier also auf Deiner Seite, solange Du Deinen Namen auf das Manuskript geschrieben hast. Das ist aber wohl aus reiner Eitelkeit schon eine Selbstverständlichkeit, oder nicht?

Dennoch kann es nützlich sein, im Streitfall nachzuweisen, dass das Werk schon länger existiert. Eine Möglichkeit dafür ist, Dir selbst das Manuskript als Einschreiben zu schicken. Du darfst den Brief nicht öffnen, nur so kannst Du nachweisen, dass es zum Datum des Poststempels schon in dem Kuvert war.

Sicherer ist die Methode, das Werk bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen. Der Jurist Greger sieht es als ausreichend an, das Manuskript an den eigenen Anwalt zu schicken und sich das Geld für den Notar zu sparen. In der Kanzlei wird das Werk mit einem Eingangsstempel versehen, der Anwalt kann später bezeugen, wie lange er das Manuskript schon im Schrank liegen hat. “Das macht es für den Dritten nahezu unmöglich, das Gegenteil zu behaupten”, so Greger, “er müsste dazu schon eine frühere Version vorlegen, was ihm wohl nicht gelingen wird.”

Die digitale Version des Briefumschlags ist eine weitere Möglichkeit, die man bequem vom eigenen Schreibtisch aus nutzen kann, die aber meist auch ihren Preis hat. Es gibt mehrere Onlinedienste, die eine Aufbewahrung Deines digitalen Schatzes anbieten.

Priormart
Das deutsche Unternehmen bietet mehrere Angebote für Kreativschaffende: eines ist projektbasiert, eines ist eine fortlaufende Flatrate zur Speicherung für Ideen. Bei der projektbasierten Variante kann man ein einzelnes Manuskript für einmalig 49 Euro schützen lassen. Die Flatrate ist weitaus teurer, dafür steht Speicher für mehrere Dateien zur Verfügung, und das ohne das Ablaufdatum der günstigen Variante.
Preis: 49 € (projektbasiert), 99 €/Monat (fortlaufend)
Schutzdauer: Fünf Jahre (projektbasierte Variante), verlängerbar
Webseite: http://www.priormart.com/de/

SABAM
Die belgische Autorenvereinigung hat einen Onlinedienst gestartet, bei der Du Deine Drehbücher hinterlegen kannst. Das erste Drehbuch ist gratis, die Registrierung nimmt kaum eine Minute in Anspruch. Du musst nur kurz Dein Projekt beschreiben, vier Dateien hochladen und Du bekommst ein Zertifikat über Dein Drehbuch.
Preis: Gratis für das erste Drehbuch
Schutzdauer: Fünf Jahre, danach verlängerbar für 20 €
Webseite: http://sabam.depotonline.eu/

SACD
In Frankreich bietet die SACD ihren Dienst “e-filing” an. Man erstellt einen Account, füllt ein kurzes Formular aus und kann Dateien in mehreren Formaten hochladen.
Preis: 20 €
Schutzdauer: Fünf Jahre, verlängerbar
Webseite: https://e-dpo.com/en/

WGAE
Auch in den USA gibt es einen entsprechenden Dienst. Innerhalb weniger Minuten kann man bei der Writers Guild of America sein Skript hochladen, auch aus dem Ausland.
Preis: 10 $ für Mitglieder, 25 $ für Nichtmitglieder
Schutzdauer: Zehn Jahre
Webseite: http://www.wgaeast.org/

BECTU
Die britische Broadcasting, Entertainment, Cinema & Theatre Union bietet einen auf zahlende Mitglieder begrenzten Dienst an. Als professioneller Filmschaffender bekommt man dafür auch rechtlichen Rat ohne zusätzliche Kosten.
Webseite: https://www.bectu.org.uk/

Wenn Du Dein Drehbuch auf Boostyourfilm.com veröffentlichst, schreibe die Registrierungsnummer des Aufbewahrungsdienstes auf die erste Seite des Manuskripts. Das gibt Dir Sicherheit und warnt andere: Lesen: gerne! Kopieren: besser nicht!

Einen Geheimtip hat Greger noch: den Gerichtsvollzieher. Den wollen die Meisten wohl nicht im Haus haben, für Drehbuchautoren kann er aber gute und günstige Dienste erbringen. Man lasse sich selbst das Drehbuch per Gerichtsvollzieher zustellen. Dieser fertige eine beglaubigte Abschrift des Dokuments an und versehe die Abschrift mit dem exakten Datum der Zustellung, so Greger: “Das kostet rund 30 €. Kein Gericht – jedenfalls kein deutsches Gericht – hätte Zweifel im Hinblick auf den Zeitpunkt der Werkherstellung.”

Greger weist noch auf einen weiteren Umstand hin: Alle Möglichkeiten der Hinterlegung beweisen erstmal nur, dass das Manuskript zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits existiert hat. Was sie nicht endgültig beweisen, ist, wer es tatsächlich verfasst hat.

Was ist ein Plagiat? Und wo wurde es plagiiert?

Nicht jede Ähnlichkeit eines anderen Werkes mit Deinem wird von Juristen als Plagiat anerkannt. Es kommt auf eine gewisse Schöpfungshöhe an, also ein Maß an eigener Hirnleistung und Kreativität, das das Werk einzigartig macht. Ein festes Maß an Übereinstimmungen zwischen Original und Kopie, so Maximilian Greger, könne man dafür nicht heranziehen. Da kommt es auf den Einzelfall an.

Die hier vorgestellten Dienste und Methoden schützen Deine Werke in den meisten Ländern, die die Berner Übereinkunft unterschrieben haben (nicht zu verwechseln mit der Berner Konvention zum Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere). Aber es gibt einige Ausnahmen, allen voran wollen wir hier die Vereinigten Staaten nennen. Dort musst Du Dein Werk auch beim Copyright Office hinterlegen.

Auch, wenn Deine Rechte nicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verletzt werden, kannst Du gegen eine Rechtsverletzung quasi von zuhause aus vorgehen. “Nach aktueller Rechtsprechung des EuGH gilt, dass ein Urheber bei einem Plagiat auf einer ausländischen Website an seinem Heimat-Gerichtsstand gegen den Verletzer vorgehen kann”, erklärt Anwalt Greger. Das gilt aber nur, wenn die Inhalte des Werkes, beispielsweise eines Drehbuchs im Internet, auch in Deinem Heimatland öffentlich zugänglich sind.

Gut, dass Du Dir Gedanken über den Schutz Deines Werkes machst. Aber vergiss nicht, ein Drehbuch ist nicht für die Schublade. Der Verband Deutscher Drehbuchautoren weist auf seiner Webseite aber darauf hin, dass auch Öffentlichkeit nicht nur ein Risiko, sondern auch einen gewissen Schutz bietet: Je mehr Leute, Produzenten und Interessierte, das Drehbuch kennen, desto mehr von ihnen wissen auch, dass es zuerst Deine Idee war.

Philippe Mathieu/Philip Artelt